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BPatG, 23.01.2007 - 33 W (pat) 6/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97
Radio von hier
Auszug aus BPatG, 23.01.2007 - 33 W (pat) 6/05
Auch stehe die Verwendung der gegenständlichen Bezeichnung als werbliche Aussage der Bejahung der Unterscheidungskraft nicht entgegen, da sich Identifizierungsfunktion einerseits und Werbewirkung andererseits nicht ausschließen würden (unter Bezugnahme auf BGH WRP 2000, 298 - Radio von hier, Radio wie wir).Von mangelnder Unterscheidungskraft ist auch bei Werbeslogans bei beschreibenden Angaben oder Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art auszugehen (vgl. BGH WRP 2000, 298 - Radio von hier, Radio wie wir).
- EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 23.01.2007 - 33 W (pat) 6/05
Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke, gleich welcher Kategorie, innewohnende (konkrete) Eignung, die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT). - EuGH, 21.10.2004 - C-64/02
HABM / Erpo Möbelwerk
Auszug aus BPatG, 23.01.2007 - 33 W (pat) 6/05
Unterscheidungskraft im Sinne dieser Bestimmung ist die einer Marke, gleich welcher Kategorie, innewohnende (konkrete) Eignung, die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 23.01.2007 - 33 W (pat) 6/05
Auch sprechen verschiedene gleichwertige Bedeutungen einer Marke nicht für deren Unterscheidungskraft, wenn sich alle Deutungsmöglichkeiten als zur Erfüllung der Herkunftsfunktion ungeeignet erweisen (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch). - BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95
"Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke
Auszug aus BPatG, 23.01.2007 - 33 W (pat) 6/05
Jede Anmeldung unterliegt einer eigenen Prüfung, so dass erfolgte frühere Eintragungen der Beschwerdeführerin nicht das Recht verschaffen, auch weiterhin derartige Eintragungen durch das Patentamt zu erwirken (vgl. BGH GRUR 1997, 527 - Autofelge).